Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten für Kinder und Jugendliche


Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten für Kinder und Jugendliche – ein Segen?

Hinweis für Eltern: Ein bisschen mehr Geld in der Tasche!

Eine völlig neue Regelung, von der alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland profitieren sollten: Medikamente, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, sind ab sofort befreit von Zuzahlungen. Wie toll ist das denn?

Was Sie wissen müssen:

  • In der Regel müssen Eltern nur für Medikamente zahlen, die nicht von ihrer Krankenversicherung bezahlt werden.
  • Mit der neuen Regelung sind anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche generell von Zuzahlungen befreit.
  • Es ist an Eltern, ihre gesetzliche Krankenversicherung darauf hinzuweisen, dass sie ein anspruchsberechtigtes Kind oder einen Jugendlichen haben.

Ein gutes Geschäft für alle Beteiligten!

Durch die neuen Regeln werden viele Eltern entlastet, die jeden Monat aufs Neue mit Arzthonoraren und Medikamentenkosten konfrontiert werden. Sie können sich nun vielleicht öfter mal ein neues Buch kaufen oder eine schöne Pizza teilen.

Doch es sind nicht nur die Eltern, die von der neuen Regelung profitieren. Auch Kinder und Jugendliche können sich nun auf niedrigere Medikamentenpreise freuen und so ein gesünderes Leben führen. Denn mehr Geld in der Tasche bedeutet erst einmal mehr Ausgaben für gesunde Lebensmittel.

Ist das ein Wundermittel?

Natürlich ist diese neue Regelung kein Wundermittel, aber es bietet Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit, etwas mehr Geld in den Familienkassen zu haben. Auf lange Sicht kann dies zu einer gesünderen Lebensweise und einer besseren allgemeinen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen führen.

Während eine heitere Stimmung wiederhergestellt wird, ist es an der Zeit für Eltern, ein wenig Geld in ihre Familienkasse zu pumpen, anstatt sie mit Medikamentenkosten zu belasten!
Eltern Kinder

„Welche Bestimmungen gelten bei der Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten für Kinder und Jugendliche?“

-Die Zuzahlungsbefreiung gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern die Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Bescheinigung des zuständigen Familienkassenbeamten vorlegen.

-Der zuständige Familienkassenbeamte stellt auf Antrag eine Bescheinigung über die Zuzahlungsbefreiung für Patienten unter 18 Jahren aus.

-Es gibt keine festgelegten Beträge, die die Krankenkassen bezahlen müssen. Für alle von der Zuzahlungsbefreiung befreiten Patienten gelten die allgemeingültigen Zuzahlungsregelungen.

-Bei Kindern und Jugendlichen wird die Zuzahlungsbefreiung in jedem Falle einmal jährlich überprüft. Zusätzlich kann die Krankenkasse anfordern, dass ein neuer Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt wird.

„Wie beantrage ich eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für Kinder und Jugendliche?“

Um eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für Kinder und Jugendliche zu beantragen, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse wird Ihnen dann ein Formular zur Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung für verschreibungspflichtige Medikamente zusenden, dass Sie dann ausfüllen und an die Krankenkasse zurück schicken müssen. In diesem Formular müssen Sie angeben, dass Sie eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für Kinder und Jugendliche benötigen. Ein Arzt muss dann ebenfalls unterschreiben, dass das Medikament für die Behandlung des Kindes oder Jugendlichen notwendig ist. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, wird Ihnen die Zuzahlungsbefreiung dann genehmigt oder abgelehnt.

Kann die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für Kinder und Jugendliche rückwirkend beantragt werden?

Nein, die Zuzahlungsbefreiung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Der Antrag muss vor dem Kauf des Medikaments gestellt werden.

Kann die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für Kinder und Jugendliche auch online beantragt werden?

Nein, die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für Kinder und Jugendliche muss schriftlich beantragt werden. Dazu müssen Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung ausfüllen und an die zuständige Krankenkasse senden.

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